Es gibt keinen Staat namens Deutschland

Mit dieser Ueberschrift werde ich sicherlich so einige Menschen verwirren, die mich sicher gleich als conspiracy nut abtun, als einen Verschwoerungstheoretiker der Schwachsinn labert.
Aber die Beweislage ist erdryckend:

Ich verweise auf Artikel 146 des Grundgesetzes.
Recherchiert bitte selber.
Das Tondokument von der Sitzung in der das GG entworfen wurde, belegt dass hier kein Staat geschaffen werden sollte, sondern bloss ein GrundGesetz als Notstandsloesung fyr ein Staatsfragment (BRD) geschaffen wird.

Es existiert keine Verfassung eines Staates namens Deutschland somit ist Deutschland keinen Staat.

Waehrend bei fremden Staatsangehoerigen im Pass bei Staatsangehoerigkeit eingetragen wurde, steht bei uns im Ausweis, der uns als Personal der BRD ausweist, lediglich dass wir ‘Deutsch’ sind.

Eine frage die mir in den Sinn kommt ist: welche Verfassung schytzt der Verfassungsschutz?
Wahrscheinlich die der verfassungsgebenden Macht, oder?

Kurze Neusprech Enttarnung: Das Deutsche Reich war das mit der Weimarer Republik, und das Dritte Reich war das mit Hitler.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik

Auch das Bundesverfassungsgericht bestaetigt (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [2]):

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Nachtrag:
Der BBC kann man keinen Vorwurf machen, den deutschen Abschreiberlingen hingegen schon:
Deutschland ist weltweit der beliebteste Staat
Deutschland ist kein Staat, ein Staat hat neben Gebiet, Staatsgewallt und Volk auch immer eine Verfassung.
Fyr wen gilt das GG der BRD?

Thumb

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5 Kommentare zu „Es gibt keinen Staat namens Deutschland“

  1. Michael sagt:

    Ich darf erstens darauf hinweisen, dass das zitierte Urteil aus dem Jahre 1987 stammt, d.h. es entstand vor der Wiedervereinigung Deutschlands. Hierzu möchte ich weiterhin die Präambel des Grundgesetzes zitieren:

    “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.”

    Dies sollte klar machen, wie Artikel 146 zu interpretieren ist und dass dort gemeint ist, dass Deutschland wiedervereinigt IST.

    Außerdem wird damit auch klar, dass es sich beim Grundgesetz ganz klar um unsere Verfassung handelt.

    Der andere Punkt, der meiner Meinung nach viel gewichtiger ist, ist, dass eine Verfassung KEINE Voraussetzung für einen Staat ist.

    Ich zitiere http://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm#definition (Wikipedia definiert “Staat” zumindest momentan nicht anders):

    »Ein Staat (von lateinisch „status” – Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”).«

    Wie das Zitat des Bundesverfassungsgerichtes zu verstehen ist, erklärt der Absatz im angegebenen Wikipedia-Artikel sehr deutlich. Nämlich dass die Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Reich unter einem anderen Namen fortführt. Nur eben mit einer demokratischen Verfassung, die zunächst nur für einen Teil galt und in dieser Form Vorläufig war.

    Wer lesen und sich wirklich informieren kann und nicht nur einzelne Sätze aufschnappt, ist mal wieder klar im Vorteil.

  2. Rebel sagt:

    Es ist völlig klar und unbestreitbar, das die BRD-GmbH nicht souverän ist. Weitere Informationen über das Entstehen des GG entnehme ich der Rittersturz-Konferenz vom 8. – 10. Juli 1948. Einiges von und über diese Konferenz was sich die Antideutschen Diskutanten in Erinnerung rufen sollten:

    „Parlamentarischer Rat“ statt „Verfassungsgebende Versammlung“

    In den Memoiren Reinhold Maiers liest man zur Entstehungsgeschichte des Begriffs
    „Grundgesetz“ auf der Rittersturzkonferenz: „Verfassung gehört [..] zu den Requisiten
    eines regelrechten Vollstaates. Einen solchen wollten wir aber gerade nicht. Da kam
    irgendjemand mit dem Wort „Grundgesetz“ anstelle von Verfassung. Heute geht dieses
    Wort jedermann absolut selbstverständlich über die Lippen. Damals war es aber viel-
    leicht in engsten Fachkreisen bekannt, aber sonst ungebräuchlich. Wie vom Himmel
    gefallen stand das Wort vor uns und bemächtigte sich unserer Köpfe und Sinne, gewiss
    nicht der Herzen. Machen wir doch ein Grundgesetz, das keinen Vollstaat voraussetzt!
    Das neue jungfräuliche Wort vermochte so schön trügerisch von der Realität jener Tage
    wegzuführen.“22

    Mit der Entscheidung für ein „Grundgesetz“ war auch eine Entscheidung gegen einen
    Volksentscheid vorbestimmt. Die Ministerpräsidenten erklärten, dass ein Volksent-
    scheid dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen würde, das nur einer endgültigen Ver-
    fassung zukommen sollte. In der Mantelnote zu den Koblenzer Beschlüssen weisen die
    Ministerpräsidenten in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass eine deutsche
    Verfassung erst dann geschaffen werden könne, „wenn das gesamte deutsche Volk die
    Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren“23.
    Carlo Schmid definierte das „Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des
    Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „Ver-
    waltung“. Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede
    ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer
    Deutlichkeit verwischt wird.“24

    In Dokument III der Frankfurter Dokumente ist nicht von „politischer“ Einheit, sondern
    nur von administrativer und wirtschaftlicher Einheit die Rede. Daraus schlossen einige
    Anwesende, dass das zukünftige Gebilde gar keine Staatsqualität haben solle. Die Dis-
    kussionen um das zukünftige staatliche Gebilde bestechen durch unpräzise Formulie-
    rungen. Der Bayerische Ministerpräsident Ehard etwa, ein hervorragender Jurist, spricht
    von „…irgendeiner Organisation, die über den Ländern so etwas Ähnliches wie eine
    Regierungsgewalt schafft.“29
    Es soll wohl vor allem das Verdienst Carlo Schmidts gewesen sein, dass sich die SPD
    und damit letztendlich auch die Rittersturzkonferenz auf ein Provisoriumskonzept ver-
    ständigte.

  3. Rummelsdorf sagt:

    Hey Rebel, lange nichts gehoert, schoen Dich hier in Aktion zu sehen!
    Vielen Dank fyr die Ergebnisse Deiner Recherche.

  4. SorcDeRodschild sagt:

    wenn all eure artikel so schlecht recherchiert sind, dann müsst ihr froh sein, dass volksverdummung nicht unter strafe steht ;)

    Ich bitte um Verzeihung, Lord Rothschild, ich werde diesem rechtsfaschistischen Schreiberling sofort einen schoenen Urlaub bei der Reiseagentur CIA buchen…

  5. Milan sagt:

    Hallo Michael, Rebel und Rummelsdorf

    Rebel hat mir geschrieben das er einen Text von mir hier rein gestellt hat. Und ich muß sagen gut platziert.

    Michael, deine Mühe dich um die Begriffe zu kümmern ist gut, doch hastdu die Tragweite deiner Worte unterschätzt.

    Es ist eine politische Entscheidung des ganzen Volkes welche Art des Staates sie haben wollen und das ist ganz klar 1990 nicht passiert.

    Dusprichst davon das Staat in einer bestimmten weise Definiert sei.
    Nun welcher Staat? Eine Monarchie, eine Diktatur oder etwa eine konstitutionelle Demokratie?
    Wird das irgend wo näher definiert?
    Du sprichst von DEM Staat und den gibt es nicht oder sprichst du von dem minimal-Staat?

    Die BRD ist ein Staat, sicher aber was für einer?
    Es ist eine Parteien-Diktatur die die Staatshaftung zu Gunsten einer GmbH aufgegeben hat.

    Ist das wirklich Volkeswille?

    Ich denke nein!

    Es ist der Wille einer Gesellschaftsschicht, die sich das Parteiensystem zu nutze gemacht hat 1990 einen kalten Putsch durchzuführen und dabei geschickt die Resentiments aus der Kriegszeit ausnutzte um die Bevölkerung um Billionen zu betrügen. Ein Name gefällig? Quandt

    Deine geschichtlichen Kenntnisse sind zu ungenügend, um das alles auf Anhieb zu begreifen, vermute ich, und so geht es sehr vielen Menschen, das soll also kein Vorwurf sein. Mir ging es selbst so.

    Es kann natürlich sein, das du einer von der BRD bezahlten Schreiber bist, der die Legende der BRD solange wie möglich aufrecht erhalten soll, aber das will ich dir nach einm Post nicht unterstellen, sondern dich nur darauf hinweisen das es solche Leute tatsächlich gibt.

    Bis zur Gerechtigkeit
    Milan

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